Ausgeraubt nach Diskobesuch

Marc ist auf dem Weg nach Hause, als er plötzlich von drei Personen gestoppt und zur Herausgabe seiner Wertsachen gezwungen wird. Er weigert sich, es kommt zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Trotz Gegenwehr stehlen sie Marc Geld, Handy und auch noch zu allem Übel die neue Uhr vom Handgelenk. Gesamtschaden 1.400€. 

Dieser Schaden kann über die Hausratversicherung von Marc reguliert werden. Denn neben Schäden durch Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser, Sturm usw. sind auch Schäden durch „Raub“ mitversichert.


In den VHB*) unter § 5 Nr. 3a heißt es:


„Versicherungsschutz liegt dann vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme seiner Sachen auszuschalten.“

Zur Erklärung: Der Schaden ist zwar nicht in der Wohnung von Marc entstanden, sondern außerhalb des „versicherten Ortes“. Versicherungsschutz besteht aber dennoch auch für Sachen, die sich vorübergehend, außerhalb der Wohnung befinden (§ 7 VHB*).

*) Hausratversicherungsbedingungen

 

Kannst Du den Verlust Deines Hab und Guts verschmerzen? Extra Schutz ist nicht teuer. Hausratversicherungen unterscheiden sich in Leistung, Preis und Service teilweise erheblich, deshalb ist gute Beratung wichtig.