Die Pflege in einem deutschen Pflegeheim kostet durchschnittlich 3.500€ - 4.000€. Bei einem vorhandenen Pflegegrad 3 bezuschusst die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegebedürftigen mit lediglich 1.298€. Die restlichen 2.202€ müssen als Eigenanteil selbst getragen werden. Häufig übersteigt dieser Eigenanteil die eigene Rente. Um zu verhindern, dass das Eigenheim oder das persönliche Vermögen angetastet oder die Kinder durch den Elternunterhalt für die eigenen Eltern haften müssen, ist es sinnvoll, möglichst früh eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen und privat vorzusorgen.
Die Pflegerentenversicherung ist eine Lebensversicherung, die eine bestimmte Rente zahlt, wenn der Versicherungsnehmer pflegebedürftig wird. Die Rentenleistung kann gestaffelt sein, je nach Pflegestufe ergibt sich dann eine unterschiedliche Rentenhöhe.
Bei der Pflegetagegeldversicherung zahlt der Versicherer eine feste Summe für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit.
Beim statischen System gibt es die volle Erstattung in der privaten Pflegeversicherung nur in der Pflegestufe III. In den unteren Pflegestufen gibt es einen festen prozentualen Anteil der Entschädigung in der Pflegestufe III (zum Beispiel 50 % in Pflegestufe II, 30 % in Pflegestufe I).
Beim dynamischen System sind alle Werte frei wählbar, die Entschädigungsleistungen in den unteren Stufen dürfen nur nicht höher sein als in den Stufen darüber. Mit der dynamischen Absicherung lassen sich zum Beispiel auch alle Pflegestufen mit dem gleichen Entschädigungssatz versichern.
Manche Kunden ziehen die Erstattung der angefallenen Restkosten vor, andere möchten eine zusätzliche Rente oder eine feste Summe, um finanziell unabhängig zu bleiben. Unverzichtbar ist deshalb eine gute Beratung, die Ihnen alle Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungs-Modelle aufschlüsseln kann.