Experten raten allen Inhabern einer Photovoltaikanlage ausdrücklich dazu, eine spezielle Photovoltaikversicherung abzuschließen. Eine solche ist speziell auf die Anforderungen von Photovoltaikanlagen ausgelegt.
Zunächst muss man folgende Fragen klären:
- Welche Risiken deckt die Photovoltaikversicherung ab?
- Reicht das für meine Photovoltaikanlage?
- Was zahlt die Photovoltaikversicherung im Schadensfall?
- Wird bei einem Totalschaden die Neuinstallation der Solaranlage bezahlt oder nur der Restwert?
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
- Welche Risiken deckt die Photovoltaikversicherung ab?
- Reicht das für meine Photovoltaikanlage?
- Was zahlt die Photovoltaikversicherung im Schadensfall?
- Wird bei einem Totalschaden die Neuinstallation der Solaranlage bezahlt oder nur der Restwert?
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Es gibt einige Anbieter, die Photovoltaikanlagen in Eigenmontage versichern. Allerdings ist die Abnahme durch eine Fachfirma zwingend.
Photovoltaikversicherungen werden von fast allen Gesellschaften als Neuwertversicherungen angeboten, weil das den Realitäten der Solartechnik am nächsten kommt.
Doch was versteht man überhaupt unter Neuwertversicherung? Bei der Neuwertversicherung wird die Versicherungssumme nach dem aktuellen Neuwert der versicherten Sache bestimmt. Im Schadenfall wird folglich der tatsächliche Neuwert des Objektes ersetzt, den es zum Zeitpunkt des Neukaufes hatte. Dabei wird die altersbedingte Wertminderung nicht miteinbezogen.
Doch was versteht man überhaupt unter Neuwertversicherung? Bei der Neuwertversicherung wird die Versicherungssumme nach dem aktuellen Neuwert der versicherten Sache bestimmt. Im Schadenfall wird folglich der tatsächliche Neuwert des Objektes ersetzt, den es zum Zeitpunkt des Neukaufes hatte. Dabei wird die altersbedingte Wertminderung nicht miteinbezogen.
Schäden sind auch dann versichert, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage in Ihre bestehende Gebäudeversicherung inkludieren. Experten raten jedoch davon ab, die Photovoltaikanlage nur über die Gebäudeversicherung abzusichern. Grund dafür ist, dass Ihnen hier viele Leistungen fehlen, die eine explizite Photovoltaikversicherung bietet.
Kommt es beispielsweise nach einem Sachschaden zu einem Ertragsausfall, wird Ihnen dieser von der Photovoltaikversicherung erstattet. Ferner verfügt sie über eine spezielle Haftpflichtversicherung für die Solaranlage. Diese reguliert Schäden, die durch die Anlage selbst verursacht wurden. Diese Risiken werden mit einer herkömmlichen Gebäudeversicherung nicht abgedeckt.
Kommt es beispielsweise nach einem Sachschaden zu einem Ertragsausfall, wird Ihnen dieser von der Photovoltaikversicherung erstattet. Ferner verfügt sie über eine spezielle Haftpflichtversicherung für die Solaranlage. Diese reguliert Schäden, die durch die Anlage selbst verursacht wurden. Diese Risiken werden mit einer herkömmlichen Gebäudeversicherung nicht abgedeckt.
Der Ertragsausfall für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund eines versicherten Sachschadens ist automatisch mitversichert. Somit können Sie die Finanzierung ohne zusätzliches Eigenkapital weiterbezahlen.