Der sogenannte Pflege-Bahr, benannt nach dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr, soll zu einer erheblichen Entlastung im Pflegewesen führen und eine staatlich geförderte Option im Bereich private Pflegeversicherung darstellen. Wie bei der Riester-Rente haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen monatlichen Betrag in eine private Pflegeversicherung einzuzahlen. So können Sie von geförderten Leistungen profitieren.
Der Staat zahlt einen monatlichen Betrag von 5 Euro in die Versicherung ein. Das soll die Kosten für den Nutzer gering halten, aber auch die Kosten für den Staat im Pflegefall deutlich absenken. Die großen Vorteile des Pflege-Bahr sind, dass für die Versicherung kein Höchsteintrittsalter besteht, und keine Gesundheitsprüfung notwendig ist.
Für Sie als Bürger entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand. Denn generell ist es so, dass das Versicherungsunternehmen, bei dem Sie den Bahr abschließen, für Sie bei der zentralen Stelle die Zulagennummer beantragt.
Hier wäre nach Meinung des Bundesgesundheitsministeriums der Kreis der Anspruchsberechtigten kleiner als der Kreis derjenigen, die von der Förderung durch die staatliche Zulage profitieren.
Das Versicherungsunternehmen übermittelt der zentralen Stelle die erforderlichen Daten nach Ablauf des Versicherungsjahres. Danach wird die Zulage an den Versicherer gezahlt und anschließend dem entsprechenden Vertrag gutgeschrieben.
Wenn schon entsprechende Leistungen beantragt wurden, kann trotzdem ein „Pflege-Bahr“-Vertrag abgeschlossen werden, da für einen eventuellen Ausschluss der tatsächliche Bezug von Leistungen ausschlaggebend ist.
Es ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr (10 Euro monatlich) zu leisten. Dazu kommt dann der jährliche Förderbeitrag von 60 Euro pro Jahr ( 5 Euro monatlich).
Wenn die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz in das europäische Ausland oder ein Mitgliedsstaat der EU verlegt, kann der „Pflege-Bahr“-Vertrag fortgeführt werden, sofern die soziale oder private Pflegepflichtversicherung weiterbesteht.