Auch wer im Beruf besondere Risiken trägt, etwa als Selbstständiger, sollte über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken. Denn gerade im Arbeitsrecht muss in erster Instanz jede Partei unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits die Anwaltskosten selbst tragen. Auch bei Streitigkeiten mit dem Vermieter oder bei Verkehrsrechtssachen kann der Streitwert sehr schnell sehr hoch sein.
In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltskosten selbst, ganz egal, ob er den Rechtsstreit gewonnen oder verloren hat.
Viele Prozesse werden gar nicht geführt, weil das Kostenrisiko einfach zu hoch ist und die Rechtschutzversicherung vermindert dieses Risiko beträchtlich. So können sich auch Prozesse rechnen, bei denen der Ausgang unklar ist.
Je nach Anbieter gibt es weitere Bausteine, die sich mitversichern lassen.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei: Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit Bauvorhaben
- Streitigkeiten wegen der Vergabe von Studienplätzen
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit
Durch den Einschluss des Spezial-Straf-Rechtschutzes kann Versicherungsschutz für den Vorwurf von Vorsatzdelikten erteilt werden, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.
Das typische Beispiel für eine vorsätzlich begangene Tat ist die Beleidigung, da diese nicht versehentlich passieren kann. Mord, Totschlag und ähnliche Verbrechen sind im Normalfall ebenfalls ausgeschlossen.
Hier finden Versicherungsnehmer Musterverträge und Musterschreiben für diverse Anlässe. Die meisten Gesellschaften vereinbaren Regeln für einen Schadenfreiheitsrabatt. Bleibt der Versicherungsnehmer über mehrere Jahre schadenfrei, reduziert sich entweder der Beitrag oder die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung
- drei Monate Wartezeit gelten für den Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozial-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Betreuungsverfahren, Photovoltaik-Rechtsschutz und für die Erweiterungen Rechtsschutz Comfort Plus und Rechtsschutz Profi Plus.
- Streitigkeiten über die Miethöhe (z. B. ungerechtfertigte Mieterhöhungen)
- falsche Nebenkostenabrechnungen
- Mängel an der Mietwohnung
- Kündigungs- und Räumungsprozesse
Als Haus- oder Wohnungseigentümer:
- Beschädigungen des Gebäudes oder Grundstücks durch Dritte
- Streitigkeiten über wiederkehrende Abgaben (Steuern und Gebühren)
- Abwehransprüche gegen Grundstücksbeeinträchtigungen (z. B. durch Lärm, unberechtigte Nutzung)
- Beeinträchtigung durch öffentlich-rechtliche Maßnahmen (z. B. belastende Baugenehmigung zugunsten des Grundstücksnachbarn)