Dabei sind alle Handlungen des Versicherungsnehmers als Privatperson versichert, berufliche sowie außergewöhnlich gefährliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht versichert.
Zu diesen gehören unter anderem Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel, Katzen und andere zahme Kleintiere. Je nach Gesellschaft können auch Ziegen und Schafe mitversichert gelten, wenn sie nur als Luxustiere ohne landwirtschaftliche Nutzung gehalten werden.
Für Hunde und Pferde muss aber eine separate Versicherung abgeschlossen werden.
Einige Anbieter schließen zusätzlich auch eine Haftpflichtversicherung für einen Öltank ein. Auch dafür gelten aber gewisse Höchstgrenzen, die eingehalten werden müssen (je nach Anbieter zwischen 3.000 l und 10.000 l Fassungsvermögen).
Bei den meisten Gesellschaften gilt für diese Deckung eine Selbstbeteiligung von 2.500 €, damit nicht schon Kleinstschäden gemeldet werden.
Das klassische Beispiel ist der Fernseher, der beim Umzug eines Bekannten herunterfällt und dadurch beschädigt wird. Hier wollte der Versicherungsnehmer dem Bekannten behilflich sein und nach strenger Definition sind solche Schäden in der Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert.
Verursachen jüngere Kinder einen Schaden, kann der Geschädigte keine Ansprüche geltend machen, da die Haftungsgrundlage fehlt.
Viele Gesellschaften versichern dieses Risiko aber mit und leisten eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer ein berechtigtes Interesse an der Regulierung hat.