Genau für solche Fälle wurde die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht konzipiert. Sie greift dann, wenn andere Personen verletzt werden, fremdes Eigentum beschädigt wird oder Dritten daraus ein Vermögensschaden entsteht. Zu den möglichen Schäden, die die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abdeckt, gehören sowohl die Ablösung von Gebäudeteilen als auch Unfälle auf dem Grundstück oder auch komplette Gebäudeabstürze. Die Haushaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme ab und schützt Sie als Haus- und Grundbesitzer vor dem finanziellen Risiko.
Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen, beinhaltet meist die Privat-Haftpflichtversicherung bereits den Schutz für Haus- und Grundbesitz. Wir beraten Sie gern!
Vermietete Eigentumswohnungen sind jedoch ein Sonderfall, hier greift nur eine spezielle Verpächterhaftpflicht. Diese kann gglfs. In die Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern!
- Ausrutschen durch nicht gefegtes Laub
- Schneeräumung erfolgt im Winter zu spät
- Rutschige Treppen
- Unebenheiten oder Löcher auf dem Grundstück
- Schlechte Ausleuchtung
- Vom Dach fallender Schnee bzw. Eis
- Lose, herabfallende Dachziegel
- Stolperfallen durch herumliegendes Spielzeug