Als Besitzer einer Immobilie sollten Sie sich auf jeden Fall für eine Wohngebäudeversicherung entscheiden. Bei Eigentumswohnungen schließt die Gemeinschaft eine Versicherung ab.
Kommt es zu schweren Schäden am Haus, sind diese ohne Versicherung in der Regel mit hohen wirtschaftlichen Einbußen verbunden. Haben Hausbesitzer nicht das Geld für notwendige Reparaturen, drohen sie im schlimmsten Fall sogar ihre finanzielle Absicherung für das Alter zu verlieren, das ihr Haus darstellen sollte.
Kommt es zu schweren Schäden am Haus, sind diese ohne Versicherung in der Regel mit hohen wirtschaftlichen Einbußen verbunden. Haben Hausbesitzer nicht das Geld für notwendige Reparaturen, drohen sie im schlimmsten Fall sogar ihre finanzielle Absicherung für das Alter zu verlieren, das ihr Haus darstellen sollte.
Versichert sind die typische Schäden an Wohngebäuden:
Beschädigungen am Wohngebäude durch Feuer, Explosionen oder Blitzschlag entstanden sind oder Hagel und Sturm (ab Windstärke 8) toben. Versichert sind auch Wasserschäden nach einem Rohrbruch durch austretendes Leitungswasser. Damit ist der Wasseraustritt aus dem defekten Geschirrspüler oder der Waschmaschine ebenfalls abgedeckt.
Gerade bei starkem Schneefall kann der Schneedruck zu stark werden und Dächer beschädigen. Bei einigen Policen muss als Zusatzschutz eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, um gegen Elementarschäden wie Erdrutsche, Hochwasser, Überschwemmung oder gar Erdbeben vorzusorgen. Nicht standardmäßig versichert sind Überspannungsschäden durch einen Blitzeinschlag.
Beschädigungen am Wohngebäude durch Feuer, Explosionen oder Blitzschlag entstanden sind oder Hagel und Sturm (ab Windstärke 8) toben. Versichert sind auch Wasserschäden nach einem Rohrbruch durch austretendes Leitungswasser. Damit ist der Wasseraustritt aus dem defekten Geschirrspüler oder der Waschmaschine ebenfalls abgedeckt.
Gerade bei starkem Schneefall kann der Schneedruck zu stark werden und Dächer beschädigen. Bei einigen Policen muss als Zusatzschutz eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, um gegen Elementarschäden wie Erdrutsche, Hochwasser, Überschwemmung oder gar Erdbeben vorzusorgen. Nicht standardmäßig versichert sind Überspannungsschäden durch einen Blitzeinschlag.
Schäden, die durch den Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden, sind nicht versichert. Allerdings lassen sich zumindest in einigen guten Tarifen auch Schäden versichern, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Meist sind aber auch hier entsprechende Höchsterstattungsgrenzen vorhanden.
Es gibt eine Reihe von Ausschlüssen, die nur im Rahmen einer Deckungserweiterung oder der zusätzlichen Elementarschadenversicherung abgedeckt sind.
Sturmschäden sind beispielsweise auch erst ab Windstärke 8 abgesichert, zudem gibt es bei den meisten Wohngebäudeversicherungen die Einrede bei grober Fahrlässigkeit, auch in diesen Fällen ist eine Absicherung nur vorhanden, wenn dies in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich mitversichert ist.
Wir informieren Sie gern!
Es gibt eine Reihe von Ausschlüssen, die nur im Rahmen einer Deckungserweiterung oder der zusätzlichen Elementarschadenversicherung abgedeckt sind.
Sturmschäden sind beispielsweise auch erst ab Windstärke 8 abgesichert, zudem gibt es bei den meisten Wohngebäudeversicherungen die Einrede bei grober Fahrlässigkeit, auch in diesen Fällen ist eine Absicherung nur vorhanden, wenn dies in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich mitversichert ist.
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Versichert ist generell die Instandsetzungs-, Reparatur- oder die Wiederaufbaukosten der Immobilie. Darüber hinaus sind je nach Wohngebäudeversicherung Tarif eine Reihe weitere anfallender Kosten. Dies reicht von Schuttbeseitigungskosten bis hin zu Hotelkosten für eine vorübergehende Unterbringung in einem Hotel aufgrund der Unbewohnbarkeit der Immobilie.
Mitversichert in der Wohngebäudeversicherung sind die Schäden, die bei einem Einbruch z.B. an Türen, Fenstern, Fußböden, Wänden etc. entstehen. Schäden an mobilen Sachen sind nur über eine Hausratversicherung versicherbar.
Während eine Hausratversicherung alle mobilen Sachen in einem Gebäude auf auf dem Versicherungsgrundstück absichert, bzw. die Dinge, die nachträglich von einem Mieter eingefügt oder eingebaut wurden, sichert die Wohngebäudeversicherung alles ab, was fest mit dem Gebäude verbunden ist. Dazu zählt beispielsweise auch die Heizung, eine Badewanne oder eine fest eingebaute Einbauküche.
Stellt man sich fiktiv vor, man entferne das Dach eines Hauses und drehe das Haus auf den Kopf, so sind alle Dinge die herausfallen in einer Hausratversicherung abzusichern, der Rest inkl. des Daches ist in der Regel in der Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Stellt man sich fiktiv vor, man entferne das Dach eines Hauses und drehe das Haus auf den Kopf, so sind alle Dinge die herausfallen in einer Hausratversicherung abzusichern, der Rest inkl. des Daches ist in der Regel in der Wohngebäudeversicherung abgesichert.