Versicherte Schadenbeispiele sind:
- unzureichende Sicherung der Baustelle
- unsachgemäße Lagerung von Baumaterial
- herabstürzende Gerüste
- schadhafte oder ungünstig platzierte Zäune
- mangelhafte Abdeckung von Gruben
- Beschädigungen an Bäumen auf dem Nachbargrundstück beim Ausheben des Kellers
- nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung der Baustelle
- Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus
- nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes
- Stürze von Passanten auf der verunreinigten Straße
- vereister Bürgersteig vor dem Neubau
- Schäden, die durch Staub und Schmutz bei den Anliegern entstanden sind
Es gibt nur wenige Ausschlüsse, so sind zum Beispiel Schäden durch Feuer ausgeschlossen, Bauherren können dafür aber eine Feuerrohbauversicherung abschließen. Diese ist beitragsfrei, wenn im Anschluss an die Rohbauversicherung eine normale Gebäudeversicherung abgeschlossen wird. Die Bauleistungsversicherung schützt nicht nur den Bauherren, sondern auch den oder die Bauunternehmer, die den Bau durchführen.
Daneben gelten aber auch Schäden, die durch Vandalismus oder böswillige Beschädigung durch Dritte geschehen, mitversichert. Auch Krieg, innere Unruhen oder Anschläge sind im Rahmen der Bauleistungsversicherung mitversichert.
Für Schäden durch sonstige Ereignisse muss der Bauunternehmer geradestehen. Im Zweifelsfall sollten die Verträge mit den Bauunternehmern genau überprüft werden, gegebenenfalls sollte eine zusätzliche Versicherung vom Bauherren abgeschlossen werden, die das reine Bauherrenrisiko absichert.