Unsere Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung
Die Beschwerdebearbeitung erfolgt durch die Geschäftsführung, Frau Kim Hahn
Beschwerden bearbeiten wir nach den folgenden Leitlinien:
1. Beschwerden werden im Beschwerderegister registriert. Der zuständigen Industrie und Handelskammer wird jederzeit Einsicht in dieses Register gestattet und die Daten zur Beschwerdebearbeitung werden fortlaufend untersucht und bewertet.
2. Wir bestätigen dem Beschwerdeführer den Eingang der Beschwerde, halten ihn über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung unterrichtet und teilen ihm die voraussichtliche Bearbeitungszeit mit.
3. Sofern eine Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, werden wir den Beschwerdeführer hierüber informieren. Als Sachwalter des Kunden werden wir vom Kunden häufig auch zu Beschwerden angesprochen, zu denen wir nicht der richtige Adressat sind. Sofern wir den richtigen Adressaten für die Beschwerde kennen, bieten wir dem Beschwerdeführer (unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften) an, ihn an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
4. Eine Beschwerde wird von uns umfassend geprüft und wir beantworten sie unverzüglich in verständlicher Sprache.
5. Sollte eine unverzügliche Antwort nicht möglich sein, unterrichten wir den Beschwerdeführer über die Gründe für die Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
6. Wenn wir einer Beschwerde nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir dem Beschwerdeführer die Gründe dafür und weisen ihn auf die Möglichkeiten hin, wie er sein Anliegen weiterverfolgen kann.