Mit der Drohne unbeschwert Fliegen
Drohnen machen Spaß und können eine Gefahr sein. Sie sind von Himmel kaum noch wegzudenken und machen tolle Luftaufnahmen. Doch man muss einiges beachten. Für Fluggeräte ab zwei Kilogramm braucht man zwingend den Drohnenführerschein. Für Modelle, die weniger wiegen als fünf Kilogramm, ist keine besondere Nutzungserlaubnis oder spezielle Schulung notwendig. Die Notwendigkeit eines Drohnenführerschein macht sich vor allem bei dem preiswerteren Modellen bemerkbar, vielfach sind schwere Akkus verkaut. Das beim Kauf gesparte Geld ist dann schnell wieder für die Lizenz zum Fliegen ausgegeben. Künftig ist sogar eine Kennzeichnungspflicht vorgesehen wie, das Bundesverkehrsministerium hat das in Plnaung.
Egal, ob private oder gewerbliche Nutzung: Eine Drohne (Quadrocopter, Octokopter, Multicopter, Kopter, UAV, Mikrokopter, Hexacopter) muss richtig versichert sein! Seit 2005 besteht die gesetzliche Versicherungspflicht, für Betreiber von Flugmodellen und Drohnen einen entsprechenden Haftpflicht Versicherungsschutz abzuschließen.
Versicherungspflicht für Drohnen
Das Schadenrisiko ist nicht wegzudiskutieren. Abstürze, die z. B. Personen verletzen, Fahrzeuge oder Gebäude beschädigen, sind ebenso denkbar wie Kollisionen mit Hochspannungsleitungen oder anderen Luftfahrzeugen. Die mögliche Schadenhöhe, u.a. bei Personenschäden, ist enorm und nicht zu unterschätzen. Wichtig: sowohl der Halter als auch Nutzer haften unbegrenzt mit ihrem persönlichen Vermögen.
Was brauche ich?
Was die wenigsten (privaten) Drohnenbesitzer wissen: eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland generell Pflicht - ganz gleich ob private oder gewerbliche Nutzung und welches Gewicht vorliegt. Hierbei muss individuell geprüft werden, ob das Risiko in die Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist. Ist das nicht der Fall, wird eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung benötigt.
Quelle: BMVI
Fragen vor dem Start
- 1. Darf ich überhaupt starten (Erlaubnis, Flugzone, Wetter)?
- 2. Ist der Akku geladen?
- 3. Was will ich heute erreichen? – (nicht begeistert experimentieren!)
- 4. Gefährde ich andere?
- 5. Gefährde ich mich (zB. durch Hochspannungsleitungen)?
- 6. Wo darf geflogen werden?
Hilfe bietet eine praxisbezogene App der Deutschen Flugsicherung in Langen. Anhand der Standortbestimmung wird dem User sofort angezeigt, ob es Einschränkungen gibt oder ob man dort unterhalb der Höchstgrenze von 100 Metern auch fliegen darf.
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- 1. Außer Sichtweite fliegen (Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel wie z.B. Tablets, Smartphones oder Virtuelle Brillen/Videobrillen (FPV) fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite und gelten als unbemanntes Flugobjekt!)
- 2. In verbotenen Flugzonen starten (Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Unglücksstellen, Privatgrundstücke (s.a. 6.), Berliner Regierungsviertel, Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern) oder An- bzw. Überflug von Personen, Personengruppen oder Tieren (Sicherheitsabstand!). Wohngrundstücke dürfen nur noch mit Drohnen unter 250 Gramm und ohne Kamera überflogen werden. Der Grundstücksbesitzer muss zustimmen. Außerdem ist verboten:
- - Überfliegen von Verkehrswegen
- - Überfliegen von Eisenbahnlinien
- - Überfliegen von Industrieanlagen
- - Überfliegen von gefährlichen Einrichtungen
- - Es gelten Flugverbote in der Nähe von Krankenhäusern, Flughäfen,
- Hubschrauberlandeplätzen und sicherheitsrelevanten Orten
- 3. Fliegen in Verbindung mit Drogen oder Alkohol (strafbar)
- 4. Verletzung des Rechts auf Privatsphäre (Persönlichkeitsrecht)
- 5. Ohne Versicherungsschutz abheben (Drohnen Versicherungspflicht - LuftVG §43 (2))
- 6. Personen ohne Genehmigung filmen oder verfolgen (Datenschutz!)
Im Gegensatz zu Schadensfall aus einer Privathaftpflicht, bei der immer die „Schuldfrage“ zu klären gilt, gibt es in der Luftfahrt auch zu verschuldensunabhängigen Ereignissen (z.B. Windböe, Vogelschlag u.ä.). In vielen Fällen müssen die Gerichte in Zukunft noch Klarheit schaffen.
Überprüfe vor dem Flug unbedingt Deine bestehende Haftpflichtversicherung auf folgende Punkte:
- 1. Sind Drohnen explizit mit eingeschlossen?
- 2. Deckt Ihre Privathaftpflicht auch die nötige Gefährdungshaftung mit ab?
- 3. Ist auch die vorgeschriebene Halterhaftpflicht integriert?
- 4. Ist Ihr Versicherungsunternehmen direkt im Bereich der Luftfahrt tätig, darf es Luftfahrtrisiken zeichnen?
Falls Du diese Fragen alle eindeutig mit Ja beantworten kannst, bist Du durch Deine Privathaftpflicht geschützt. Wenn nein, dann raten wir Dir zum Abschluss einer speziellen Drohnenversicherung oder zum Wechsel in eine Privathaftpflicht, die alle nötigen Bedingungen erfüllt. Diese lässt sich perfekt als günstige Kombination aus Privathaftpflicht und Drohnenversicherung nutzen.