Damit der Urlaub nicht zum Höllentrip wird
Versicherungsschutz im Ausland
Wo die Rechtsschutzversicherung im Ausland gilt und wo nicht:
Hier greift die Rechtsschutzversicherung unbefristet
Hier gilt zeitlich eingeschränkter Rechtsschutz
Studieren und Arbeiten im Ausland – bin ich versichert?
Traumurlaub vs. Horrortrip
Fall 1: Ich habe mit dem Auto einen Unfall im Ausland
Wie bei jedem anderen Unfall gilt auch hier: Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern. Nachdem Beweisfotos für die Versicherung gemacht wurden und das Kennzeichen des Unfallgegners notiert wurde, müssen sowohl die eigene Kfz-Versicherung als auch die Rechtsschutzversicherung benachrichtigt werden. Vor allem die Rechtsschutzversicherung ist für den Fall eines Rechtsstreites im Zusammenhang mit der Geltendmachung eigener Schadensersatzansprüche sehr wichtig. Alle angemessenen Kosten des Verfahrens, auch eventuelle Reisekosten für einen Anwalt, werden von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Fall 2: Ich habe ein Hotel gebucht, das ein kompletter Reinfall ist
Auch Reisemängel können ein Fall für die Rechtsschutzversicherung sein. Die richtige Reklamation ist Grundlage für den Anspruch auf Erstattung. Der Mangel muss sofort und noch vor Ort gemeldet werden. Ist das nicht möglich, den Reiseveranstalter sofort per email unterrichten. Werden die Probleme während des Urlaubs nicht behoben, kann nach der Rückkehr ein Teil des Reisepreises zurückverlangt werden – allerdings nur innerhalb eines Monats.
Kuriose Gesetze
In vielen Ländern gelten die kuriosesten Gesetze. Manche sind tatsächlich absurd und zum Schmunzeln geeignet – andere sollten dagegen sehr ernst genommen werden.
Zum Schmunzeln…
Eines von den eher kuriosen Gesetzen stammt – wenig überraschend – aus den USA: In Indiana ist es untersagt, nach dem Verzehr großer Mengen von Knoblauch für vier Stunden Straßenbahn zu fahren, das Kino oder das Theater zu besuchen. Schon schräg, oder?
Auf Hawaii herrscht in fast allen Breichen des öffentlichen Lebens und in Restaurants Rauchverbote. Auf Big Island sogar am Strand.
Kein Spaß…
In der Türkei gilt ein Gesetz zum Schutz von Kultur- und Naturgütern, das man sehr ernst nehmen sollte: Es untersagt unter anderem, antike Steine aus dem Urlaub mitzunehmen. Dies musste 2010 auch ein 34-jähriger Familienvater aus Münster erfahren, dessen neunjähriger Sohn einen Stein am Strand aufgesammelt hatte und mit nach Deutschland nehmen wollte. Nachdem die „Schmuggelware“ am Flughafen beim Sohn im Gepäck gefunden wurde, saß der 34-jährige für vier Wochen in U-Haft. Insgesamt drohen in der Türkei für den „Schmuggel von archäologischen Kulturgütern“ bis zu zehn Jahre Haft.
Urlaubs-Tipps von den Experten
Tipp 1
Tipp 2