Als Haus- und Grundbesitzer tragen sie die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Immobilie und ihres Grundstücks. Sie müssen dafür sorgen, dass andere Personen oder fremdes Eigentum nicht zu Schaden kommen können. Sollte es doch zu einem Schaden kommen, können Sie als Haus- und Grundbesitzer in der Regel dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Genau für solche Fälle wurde die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht konzipiert. Sie greift dann, wenn andere Personen verletzt werden, fremdes Eigentum beschädigt wird oder Dritten daraus ein Vermögensschaden entsteht. Zu den möglichen Schäden, die die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abdeckt, gehören sowohl die Ablösung von Gebäudeteilen als auch Unfälle auf dem Grundstück oder auch komplette Gebäudeabstürze. Die Haushaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme ab und schützt Sie als Haus- und Grundbesitzer vor dem finanziellen Risiko.
Genau für solche Fälle wurde die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht konzipiert. Sie greift dann, wenn andere Personen verletzt werden, fremdes Eigentum beschädigt wird oder Dritten daraus ein Vermögensschaden entsteht. Zu den möglichen Schäden, die die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abdeckt, gehören sowohl die Ablösung von Gebäudeteilen als auch Unfälle auf dem Grundstück oder auch komplette Gebäudeabstürze. Die Haushaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme ab und schützt Sie als Haus- und Grundbesitzer vor dem finanziellen Risiko.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung eignet sich für alle Wohnungseigentümergemeinschaften, Immobilienbesitzer, die Wohnungen oder ein ganzes Haus vermieten sowie Eigentümer von unbebauten Grundstücken.
Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen, beinhaltet meist die Privat-Haftpflichtversicherung bereits den Schutz für Haus- und Grundbesitz. Wir beraten Sie gern!
Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen, beinhaltet meist die Privat-Haftpflichtversicherung bereits den Schutz für Haus- und Grundbesitz. Wir beraten Sie gern!
Für Eigentümergemeinschaften gibt es eine gewisse Grundausstattung an Versicherungen, die vorhanden sein muss: Dazu gehört eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie eine verbundene Gebäudeversicherung für alle Haupt- und Nebengebäude. Die Versicherungspflicht hierzu wird durch das Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG), §21 Absatz 5 Punkt 3 geregelt. Er besagt, dass die Hausverwaltung dazu verpflichtet ist, für eine Feuerversicherung des Gemeinschaftseigentums und für eine angemessene Versicherung der Eigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Ansprüche zu sorgen.
Vermietete Eigentumswohnungen sind jedoch ein Sonderfall, hier greift nur eine spezielle Verpächterhaftpflicht. Diese kann gglfs. In die Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern!
Vermietete Eigentumswohnungen sind jedoch ein Sonderfall, hier greift nur eine spezielle Verpächterhaftpflicht. Diese kann gglfs. In die Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern!
Sie deckt Personen- und Sachschäden bis zur vereinbarten Summe ab. Außerdem Vermögensschäden, dazu zählen der Verdienst- und Nutzungsausfall sowie Gewinnminderung oder -ausfall. In Anbetracht der genannten Schadensarten sollte jeder Gebäudeeigentümer zwingend über eine Absicherung durch eine Versicherung verfügen, die das finanzielle Risiko minimiert.
Die Grund- und Hausbesitzerhaftpflichtversicherung viele Haftungsrisiken ab, die sich für Sie als Besitzer im Alltag ergeben. Einige Beispiele:
- Ausrutschen durch nicht gefegtes Laub
- Schneeräumung erfolgt im Winter zu spät
- Rutschige Treppen
- Unebenheiten oder Löcher auf dem Grundstück
- Schlechte Ausleuchtung
- Vom Dach fallender Schnee bzw. Eis
- Lose, herabfallende Dachziegel
- Stolperfallen durch herumliegendes Spielzeug
- Ausrutschen durch nicht gefegtes Laub
- Schneeräumung erfolgt im Winter zu spät
- Rutschige Treppen
- Unebenheiten oder Löcher auf dem Grundstück
- Schlechte Ausleuchtung
- Vom Dach fallender Schnee bzw. Eis
- Lose, herabfallende Dachziegel
- Stolperfallen durch herumliegendes Spielzeug