Für die Halter von Großtieren, wie Hunde und Pferde, ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ein Muss um sich vor enormem Regress bei Schäden zu schützen.
Die Deckungssumme der Tierhalterhafthaftpflicht sollte nicht zu gering gewählt werden. Besonders bei Personenschäden können die Kosten schnell in die Höhe schießen, besonders dann, wenn die Zahlung einer lebenslangen Rente notwendig ist. Die Versicherungen bieten Deckungssummen von 3.000.000 buw. 5.000.000 € an. Sinnvoll sind bis zu 10 Mio bei Pferdehaltung, da die Prämien nur unwesentlich höher sind.
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Im Rahmen der Versicherung empfiehlt sich die Mitversicherung von Fremdhaltern. Bei Verletzung eines Familienmitgliedes durch den Hund, besteht gegenüber der Versicherung keine Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld.
Während es in den Bundesländern Berlin, Niedersachsen, Thüringen, Hamburg und Brandenburg eine generelle Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung gibt, ist diese in anderen Bundesländern zum Teil freiwillig. Doch auch ohne diese gesetzliche Verpflichtung ist es sinnvoll, über eine Hundehaftpflicht nachzudenken, um vor hohen Schadenersatzansprüchen geschützt zu sein, die besonders bei Personenschäden auf Sie zu kommen können.