Nur bestimmte Personengruppen können in die private Krankenversicherung wechseln. Grundsätzlich können sich alle bei der PKV versichern, die die Voraussetzungen der privaten Krankenversicherung erfüllen und nicht zu den Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenkasse zählen. Dazu gehören unter anderem Selbstständige, Freelancer, Beamte und Studenten.
Auch Angestellte sind zum Wechsel berechtigt, wenn sie ein Jahr lang 57.600 Euro brutto erhalten haben (Stand 2017). Dies gilt auch, wenn Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen Wahltarif abgeschlossen haben. Dies hat das Bundesversicherungsamt bestätigt.
Die meisten Selbstständigen können eine PKV abschließen. Einige selbstständige Berufsgruppen, darunter Künstler, Publizisten, Landwirte und freiberufliche Gärtner, sind jedoch bei der GKV versicherungspflichtig. Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie in eine PKV eintreten möchten.
Auch Beamte, Amtsanwärter, Ärzte und Studenten können eine private Krankenversicherung wählen. Wenn sie in die private Krankenversicherung wechseln, profitieren sie von besonders preiswerten eigens für sie erstellten Tarifen. Diese Kundengruppen müssen in der GKV oft hohe Beiträge zahlen und können sich bei der Privaten oft wesentlich kostengünstiger und leistungsstärker versichern. Durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung können sie also einen Tarif mit weitaus besserem Preis-Leistungsverhältnis erhalten.
Falls Sie Kinder haben und für Ihre Familie einen PKV-Rundumschutz nutzen möchten, können Sie mit vielen Versicherern einen Familientarif vereinbaren. Auch hier kann ein Wechsel also lohnenswert sein. Familien, die in die PKV wechseln ohne einen vergünstigten Familientarif zu erhalten, sind mit der GKV aber oft besser beraten. Dies liegt daran, dass bei der gesetzlichen Krankenkasse Kinder kostenlos mitversichert werden können.
Auch Angestellte sind zum Wechsel berechtigt, wenn sie ein Jahr lang 57.600 Euro brutto erhalten haben (Stand 2017). Dies gilt auch, wenn Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen Wahltarif abgeschlossen haben. Dies hat das Bundesversicherungsamt bestätigt.
Die meisten Selbstständigen können eine PKV abschließen. Einige selbstständige Berufsgruppen, darunter Künstler, Publizisten, Landwirte und freiberufliche Gärtner, sind jedoch bei der GKV versicherungspflichtig. Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie in eine PKV eintreten möchten.
Auch Beamte, Amtsanwärter, Ärzte und Studenten können eine private Krankenversicherung wählen. Wenn sie in die private Krankenversicherung wechseln, profitieren sie von besonders preiswerten eigens für sie erstellten Tarifen. Diese Kundengruppen müssen in der GKV oft hohe Beiträge zahlen und können sich bei der Privaten oft wesentlich kostengünstiger und leistungsstärker versichern. Durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung können sie also einen Tarif mit weitaus besserem Preis-Leistungsverhältnis erhalten.
Falls Sie Kinder haben und für Ihre Familie einen PKV-Rundumschutz nutzen möchten, können Sie mit vielen Versicherern einen Familientarif vereinbaren. Auch hier kann ein Wechsel also lohnenswert sein. Familien, die in die PKV wechseln ohne einen vergünstigten Familientarif zu erhalten, sind mit der GKV aber oft besser beraten. Dies liegt daran, dass bei der gesetzlichen Krankenkasse Kinder kostenlos mitversichert werden können.
Einige Anbieter werben mit extrem niedrigen Prämien für die private Vollversicherung. So ist Versicherungsschutz angeblich schon ab 60 Euro im Monat zu bekommen. Diese Tarife gibt es tatsächlich, es muss dringenst abgeraten werden, da sie einige Fallstricke bergen.
In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag individuell berechnet. Das bedeutet, dass jede(r) Versicherte einen Beitrag zahlt, der abhängig ist vom Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes und von der Person beim Eintritt in die private Krankenversicherung. Besonders wichtig für die personenbezogene Berechnung des Beitrages sind hierbei das Eintrittsalter, das Geschlecht und eventuelle zuschlagspflichtige Vorerkrankungen.
Bis zum 60. Lebensjahr wird zusätzlich zu Ihrem Tarifbeitrag ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % erhoben. Dieser Betrag wird mit 2,5 % - 3,5 % verzinst – auch über das 60. Lebensjahr hinaus. Kommt es ab dem 65. Lebensjahr zu Beitragserhöhungen, können diese aus dem vorhandenen Kapital finanziert werden.
Ab Rentenbeginn wird ein Krankentagegeld-Tarif nicht mehr benötigt. Dadurch kommt es zu einer Beitragsreduzierung.
Rentner erhalten von der Deutschen Rentenversicherung einen 7,3 %-igen Zuschuss zur Krankenversicherung, unabhängig von der Tatsache, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Bei 2.000 Euro Rente sind das 146 Euro monatlich.
Ab Rentenbeginn wird ein Krankentagegeld-Tarif nicht mehr benötigt. Dadurch kommt es zu einer Beitragsreduzierung.
Rentner erhalten von der Deutschen Rentenversicherung einen 7,3 %-igen Zuschuss zur Krankenversicherung, unabhängig von der Tatsache, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Bei 2.000 Euro Rente sind das 146 Euro monatlich.
Das Angebot der privaten Krankenversicherungen ist groß. Interessieren Sie sich für einen Wechsel, sollten Sie einen Experten zu Rate ziehen. Er prüft, ob für Sie die Möglichkeiten zum Wechsel in die PKV bestehen. Gleichzeitig werden Ihre Wünsche und Vorstellungen festgehalten und auf dieser Grundlage eine Tarifauswahl erstellt.
Unsere Fachleute unterstützen Sie nicht nur in der Auswahl des optimalen Versicherungsschutzes, sondern auch beim Abschluss des Vertrags und betreuen Sie während der Vertragslaufzeit. Wir sind für Sie da!
Unsere Fachleute unterstützen Sie nicht nur in der Auswahl des optimalen Versicherungsschutzes, sondern auch beim Abschluss des Vertrags und betreuen Sie während der Vertragslaufzeit. Wir sind für Sie da!
Erhöht eine gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können die dort Versicherten ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse werden vor der Erhöhung schriftlich über diese informiert. Sollte dies auch bei Ihnen der Fall sein, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Hierbei ist allerdings die Kündigungsfrist - in der Regel beträgt diese zwei Monate - zu beachten.