Kommt es zu schweren Schäden am Haus, sind diese ohne Versicherung in der Regel mit hohen wirtschaftlichen Einbußen verbunden. Haben Hausbesitzer nicht das Geld für notwendige Reparaturen, drohen sie im schlimmsten Fall sogar ihre finanzielle Absicherung für das Alter zu verlieren, das ihr Haus darstellen sollte.
Beschädigungen am Wohngebäude durch Feuer, Explosionen oder Blitzschlag entstanden sind oder Hagel und Sturm (ab Windstärke 8) toben. Versichert sind auch Wasserschäden nach einem Rohrbruch durch austretendes Leitungswasser. Damit ist der Wasseraustritt aus dem defekten Geschirrspüler oder der Waschmaschine ebenfalls abgedeckt.
Gerade bei starkem Schneefall kann der Schneedruck zu stark werden und Dächer beschädigen. Bei einigen Policen muss als Zusatzschutz eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, um gegen Elementarschäden wie Erdrutsche, Hochwasser, Überschwemmung oder gar Erdbeben vorzusorgen. Nicht standardmäßig versichert sind Überspannungsschäden durch einen Blitzeinschlag.
Es gibt eine Reihe von Ausschlüssen, die nur im Rahmen einer Deckungserweiterung oder der zusätzlichen Elementarschadenversicherung abgedeckt sind.
Sturmschäden sind beispielsweise auch erst ab Windstärke 8 abgesichert, zudem gibt es bei den meisten Wohngebäudeversicherungen die Einrede bei grober Fahrlässigkeit, auch in diesen Fällen ist eine Absicherung nur vorhanden, wenn dies in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich mitversichert ist.
Wir informieren Sie gern!
Stellt man sich fiktiv vor, man entferne das Dach eines Hauses und drehe das Haus auf den Kopf, so sind alle Dinge die herausfallen in einer Hausratversicherung abzusichern, der Rest inkl. des Daches ist in der Regel in der Wohngebäudeversicherung abgesichert.