Carhacking von KeylesGo - ohne Spuren öffnen, ausräumen und wegfahren
Wird bei einer "Relay Attack" das Funksignal des Autoschlüssels abgefangen, hast Du es schwer, nicht nur Deiner Hausratversicherung einen Schaden zu beweisen. Grundsätzlich sind über die Hausratversicherung Dinge, die Du im Fahrzeug deponiert hast, versichert. Aber Du musst nachweisen, daß die Sachen gestohlen wurden. Voraussetzung hierfür ist, daß Du das Auto ordnungsgemäß verschlossen hast und ein Einbruch stattfand. Das ist schwierig, denn bei Relay Attack wird das Auto spurenlos geöffnet. Science fiction? Nein, mittlerweile Alltag in Deutschland.
Letzter Check, das Auto ist verriegelt. Der Schlüssel wird zuhause aufgehangen und ist sicher. Denkt man. Wusstest Du, daß der Schlüssel weiter sendet? Der Dieb hat Dich und Dein Auto beaobachtet. Er klaut das Schlüsselsignal vor Deiner Haustür oder im Hausflur und trägt es zum Auto. Schon erkennt das Auto das verlängerte Schlüsselsignal, es lässt sich problemlos in einer Sekunden öffnen. In aller Ruhe kann der Dieb das Fahrzeug nun ausräumen. Oder er fährt gleich mit dem schönen Auto auf und davon!
Hausratversicherung zahlt nur, wenn das Auto aufgebrochen wurde
Ein Versicherungsnehmer klagte gegen seine Hausratversicherung auf 3.000€ Schadensersatz. Unbekannte Täter hätten aus seinem abgestellten Fahrzeug diverse Gegenstände entwendet, ohne Aufbruchspuren zu hinterlassen. Laut den Versicherungsbedingungen besteht ein Schutz jedoch nur, wenn der Diebstahl „durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge“ begangen wurde. Und die Hausratversicherung verlangt einen Nachweis für das Aufbrechen bzw. Eindringen in das Fahrzeug mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge.
Was das Gericht zu Relay Attack sagt
Am Fahrzeug selbst waren keine Aufbruchspuren vorhanden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main war der Auffassung, daß zwar die Möglichkeit bestünde, daß die Täter – entsprechend der Klausel mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge – vorgegangen seien, ohne Spuren zu hinterlassen. Einen Diebstahl mittels des sogenannten „Relay Attack“ habe der Kläger aber nachweisen können. Das Urteil des AG Frankfurt dazu kannst Du weiter unten nachlesen.