Die Zeiten, in denen man sich mit preiswerten Campingmöbeln zufrieden gegeben hat, sind vorbei. Gartenstühle, Liegen und Tische sind oftmals von hoher Qualität und daher in der Anschaffung relativ kostspielig. Da wundert es nicht, dass viele Menschen wissen möchten, ob ihre im Garten oder auf der Terrasse stehenden Möbel auch tatsächlich versichert sind.
Möbel und Ausstattung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Diebstahl der Gartenmöbel oder einer Beschädigung würde ein tiefes Loch in die Haushaltskasse reißen. Über die Hausratversicherung lassen sich auch Gegenstände wie Spielgeräte, Schaukeln, mobile Wäschespinnen, Grillgeräte, Zierbrunnen, serienmäßig produzierte Skulpturen/Plastiken sowie Pflanzen in Zierkübeln versichern. Die Hausratversicherung ist aber nicht immer die richtige Anlaufstelle – bestimmte Schäden müssen über die Wohngebäudeversicherung reguliert werden. Im Einzelfall muss immer genau geprüft werden, was der gewählte Tarif explizit beinhaltet.
Zwar gehört der Garten theoretisch mit zum Haushalt, doch ist er nur teilweise durch die Hausratversicherung geschützt. Dazu zählt u.a. Einbruchdiebstahl. Stehen die Gartenmöbel also frei zugänglich auf dem Rasen und sind nicht verschlossen, gehst Du im Schadensfall leer aus. Wurde die Sitzgruppe oder der teuere Rasenmäher im Gartenhaus verschlossen und bei einem Einbruch gestohlen, greift die Hausratversicherung.
Balkon- und Terassengeländer sowie alle fest verankerten Gegenstände sind durch die Wohngebäudeversicherung geschützt. Carports, Hochbeete, Teiche; Gartenhäuschen und Whirlpools müssen extra in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.

Kochen, essen und das Leben geniessen. Die neue Outdoorküche sollte versicherungstechnisch nicht vergessen werden.