Eine junge Frau kam zu uns ins Büro, um eine Private Krankenversicherung abzuschließen. Ihre bisherige Versicherung hatte den Vertrag beendet und sie mit ihrem Kind vor die Tür gesetzt. Die eingereichten Rechnungen über eine Psychotherapie muss sie nun selbst zahlen. Warum? Sie hatte bei Vertragsabschluss ihre Vorerkrankungen verschwiegen. Die Versicherung konnte deshalb den Vertrag sofort beenden und alle Zahlungen verweigern.
Weshalb darf der Versicherer die Zahlungen verweigern?
Verstoß gegen § 16 Abs. 2 VVG: "Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe
seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den
Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu
schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt
hat, dem Versicherer anzuzeigen."
Manch ein Versicherungsnehmer lässt gern auch mal fünfe gerade sein. Ob es sich dabei um eine eigentlich harmlose Schummelei oder aber um handfesten Versicherungsbetrug handelt, ist letztlich egal. Wer schwindelt, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Nach einem Schaden sind die vertraglich vereinbarten Leistungen perdu. Nur dass die Pflichten im Versicherungsdeutsch nicht als solche bezeichnet werden, sondern Obliegenheiten heißen.
Was sagt uns das? Besser alle Antragsfragen wahrheitsgemäß beantworten und sich solchen Ärger ersparen.