Wer bezahlt den Schaden?
Wenn Dir grobe Fahrlässigkeit am Unfall unterstellt werden kann, weil Du zu schnell oder zu unvorsichtig warst, zahlt meist keine Versicherung. Es sei denn, Du hast diese gegen höhere Beiträge in der Police vereinbart. Bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung kann es Probleme geben, wenn man einem Tier ausgewichen ist, es aber nicht berührt hat. Dann muss man nachweisen, daß das Tier den Unfall verursacht hat.
Die KFZ Haftpflichtversicherung kommt für den Wildschaden nicht auf, sondern nur für fremde Personen- und Sachschäden. Die Schäden an Deinem Fahrzeug zahlt Deine Teil- oder Vollkasko.
Auch hier gibt es einiges zu beachten. Bei Unfällen mit Haarwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse oder Hasen) ersetzt die Teilkasko Schäden an Deinem Fahrzeug. Handelt es sich um Federwild (Vögel, Fasane etc.) zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Es gibt ab Unterschiede bei den Versicherern. Frag bei uns nach, wenn Du Dir nicht sicher bis, was Dein Tarif enthält. Wichtig ist, dass Du den Schaden sofort meldest. Bist Du bei uns versichert, ruf uns an oder maile uns eine kurze Schadensbeschreibung und Fotos. Wie melden den Schaden Deiner Versicherung und kümmern uns.